PRESSEINFORMATION 5/2023: Zehn Jahre Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz MV

Infografik "10 Jahre BQFG M-V"

Vor zehn Jahren ist in Mecklenburg-Vorpommern das Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen, das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz - BQFG M-V in Kraft getreten.

Dies nehmen die drei Servicestellen „Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung“, angesiedelt bei den Trägern VSP gGmbH in Schwerin, migra e.V. in Rostock und genres e.V. in Neubrandenburg und Greifswald zum Anlass zurückzublicken.

Die Servicestellen bieten Menschen, die ihre ausländischen Bildungsabschlüsse in Deutschland anerkennen lassen möchten, Hilfestellung bei der Beantragung der Anerkennung bzw. Bewertung ihrer Abschlüsse an. Das Serviceangebot reicht dabei von der Zusammenstellung wichtiger Unterlagen bis zur Erklärung des Anerkennungsbescheides. Gegebenenfalls schließt sich eine Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Nachqualifizierungen an.

In den Jahren 2012 bis 2018, also in den ersten sieben Jahren seitdem das BQFG M-V in Kraft getreten ist, wurden in den Servicestellen über 4.500 Menschen mit Bildungsabschlüssen aus über 100 verschiedenen Ländern beraten. Die meisten kamen aus Syrien, Polen und der Ukraine. In den darauffolgenden vier Jahren bis 2022 nahmen knapp 3.000 Menschen, ebenfalls aus über 100 verschiedenen Ländern die Beratung in Anspruch, hauptsächlich aus der Ukraine, Syrien und dem Iran. Diese Zahlen zeigen deutlich, dass der Bedarf an Beratungen zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse hoch ist und weiter steigt.

Neben der Beratung leisten die Servicestellen auch wichtige Lobbyarbeit für Menschen mit ausländischen Abschlüssen. So setzten sich die Berater*innen über Jahre hinweg dafür ein, dass auch die sozialpädagogischen Abschlüsse von Menschen aus Drittstaaten geprüft und bewertet werden. Das BQFG M-V hatte sich in dieser Berufsgruppe bis dahin nur auf Menschen aus der EU bezogen. Diese Gesetzeslücke konnte durch den Einsatz der Servicestellen im Dezember 2017 mit dem Inkrafttreten des Sozialberufe-Anerkennungsgesetzes  geschlossen werden.

Infografik „10 Jahre Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz - BQFG M-V“

Die Infografik gibt einen Überblick darüber, was im Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz - BQFG M-V geregelt ist und wie es umgesetzt wird. Außerdem zeigt sie als eines der Ergebnisse der Umsetzung des BQFG M-V die Anzahl der Erstberatungen in den Jahren 2013 bis 2022.

Beratung zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse geht weiter

Mit dem Start der neuen Förderphase des Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ können zwei der Servicestellen „Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung“, in der Hansestadt Rostock sowie in den Landkreisen Rostock,  Vorpommern-Rügen, Vorpommern-Greifswald und Mecklenburgische-Seenplatte ihre Arbeit bis Ende 2025 fortführen. Durch eine Finanzierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind auch die Beratungen in der Landeshauptstadt Schwerin und in den Landkreisen Nordwestmecklenburg und Ludwigslust-Parchim erst einmal gesichert.

Die Kontaktdaten alle Berater*innen in den Servicestellen „Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung“ finden Sie unter:

www.migra-mv.de/projekte/iq-netzwerk-mecklenburg-vorpommern/iq-servicestelle-anerkennungs-und-qualifizierungsberatung-rostocker-regionvorpommern-ruegen.html

https://iq.genres-mv.de/de/beratung-fuer-antragsteller

www.vsp-ggmbh.de/iq-mv

Für Rückfragen wenden Sie sich gerne an Maja Kuntzsch, Öffentlichkeitsarbeit, kuntzsch@migra-mv.de, Tel.: 0381 377 996 48, www.iq-mv.de

Unter "Downloads" finden Sie eine Infografik zum Thema.