Info zur Anmeldung eines Integrationskurses

Berechtigung zur Teilnahme an einem Integrationskurs

  1. AusländerInnen, die erstmals eine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, bekommen ihre Teilnahmeberechtigung von der Ausländerbehörde.
  2. AusländerInnen, deren Aufenthaltstitel bereits verlängert wurde, EU-BürgerInnen und MigrantInnen mit einem deutschen Pass bekommen ihre Teilnahmeberechtigung vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
  3. SpätaussiedlerInnen und ihre Angehörigen bekommen ihre Teilnahmeberechtigung vom Bundesverwaltungsamt oder in bestimmten Fällen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Die Integrationskursträger unterstützen Sie gern bei der Antragstellung. Bringen Sie dazu bitte Ihren Pass/Ausweis/Aufenthaltstitel und, falls Sie Arbeitslosengeld II vom Jobcenter beziehen, Ihren Arbeitslosengeldbescheid mit!

Kostenbefreiung

KursteilnehmerInnen sind von den Kosten des Integrationskurses befreit, wenn sie:

  1. Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) oder
  2. Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe) bekommen oder
  3. aus sonstigen Gründen finanziell bedürftig sind (Härtefall).

Die Integrationskursträger unterstützen Sie gern bei der Antragstellung. LeistungsbezieherInnen bringen dazu bitte ihren Arbeitslosengeld- oder Sozialhilfebescheid mit. Wenn Sie keine Leistungen vom Jobcenter oder dem Sozialamt beziehen, bringen Sie bitte einen Einkommensnachweis mit!